Obwohl der Begriff in deutschen Gesetzen bisher nicht verankert ist (es sich eher um einen Compliancecodex handelt), wird der aus dem amerikanischen Recht stammende Begriff auch von der deutschen Rechtsprechung zunehmend angewandt. Insbesondere, um die Haftung von Vorständen, Geschäftsführern und Arbeitnehmern zu begründen.

Die Haftung setzt vor allem dann ein, wenn ein funktionierendes Compliancemanagement nicht oder nicht ordnungsgemäß vorhanden ist. Allein die Tatsache, dass ein Compliancemanagement vorhanden ist, genügt nicht, es muss auch ordnungsgemäß im Unternehmen bekannt und umgesetzt sein. Falls dies nicht der Fall ist, kann sogar ein Compliancebeauftragter oder Complianceofficer haften müssen.

Entscheidend für das Unternehmen sind daher eine Compliance Risikoanalyse, die Feststellung der Complianceziele, der Compliancerisiken und die Aufstellung von Compliance Richtlinien und Regelungen.

Die Compliance greift in alle Bereiche des Unternehmens, von der IT – Compliance, der Cooperate Compliance, der Datenschutz Compliance, der Business Compliance, der Compliance des Arbeitsrechts bis hin zu Legal Compliance.

Entscheidend ist die Aufstellung von Complianceregeln durch Complianceberater und die Ernennung eines verantwortlichen Compliance Beauftragten oder Compliance Officers. Aber auch dies allein genügt nicht, sondern der Vorstand oder der Geschäftsführer muss auch den Compliance Beauftragten oder Compliance Officer regelmäßig überwachen. Entscheidend ist daher eine einwandfreie Compliance Organisation, die den Compliance Anforderungen im Unternehmen gerecht wird.

Dies stellt eine besondere Herausforderung für den Mittelstand dar. Hier ist beim Compliance im Mittelstand besonders darauf zu achten, dass die bürokratischen Regelungen nicht Überhand nehmen, was besonderes Fingerspitzengefühl erfordert. Für Beratung und Rücksprache hierzu, welche Compliancemaßnahmen in Ihrem besonderen Fall erforderlich sind, stehe ich gerne zur Verfügung und verweise dabei auf meine über 20-jährigen Erfahrungen im Unternehmen, Verband und als Berater, dem die einschlägigen Compliance Richtlinien und Regelungen vertraut sind.