VW Skandal, was tun?

Viele Käufer eines VW oder Audi Diesel-Fahrzeuges oder eines anderen Dieselfahrzeuges waren sicher durch die jüngsten Entwicklungen des VW Abgas Skandals, wonach bei VW eingestandenermaßen eine Software die Testergebnisse manipuliert, negativ überrascht.

Was können Sie gegen den Händler oder Hersteller rechtlich wegen dieses Abgasskandales von VW, Audi oder wem auch immer tun?

1. Rücktritt vom Kaufvertrag?

Ein erheblicher Mangel berechtigt den Käufer nach erfolgloser oder fehlgeschlagener Nacherfüllung zum Rücktritt vom Kaufvertrag.

Dies wurde in der Rechtsprechung, einmal angenommen bei einem kombinierten Benzinverbrauchswert über mehr als 10 % abweichend vom Prospektwert.

Es stellt sich die Frage, ob bei Entfernung der manipulierenden Software (Abgas Manipulation) der Verbrauch sich entsprechend steigert oder dies andere negativen Folgen für das KfZ hat. Je nach dem wäre an einen Rücktritt zu denken.

2. Anfechtung des Vertrages wegen arglistiger Täuschung?

Sollte die Einhaltung bestimmter Emissionswerte für Sie beim Kauf eine herausragende Rollte gespielt haben, können Sie den Vertrag wegen arglistiger Täuschung innerhalb eines Jahres ab Kenntnis anfechten. Die Kenntnis dürfte hier voraussichtlich ab Veröffentlichung, das heißt ab 18.09.2015 anzunehmen sein. Sie müssen aber nachweisen, dass für Sie die Werte eine ganz besondere Rolle gespielt haben. Dass der VW-Konzern hier vorsätzlich gehandelt hat, kann man schon einmal unterstellen, nachdem er dies selbst zugegeben hat. Insofern ist auch der Name VW Skandal berechtigt.

3. Nacherfüllung?

In jedem Fall sollten Sie Ihren Anspruch auf Nacherfüllung geltend machen. Das Fahrzeug erfüllt mit der eingebauten manipulierenden Software der Abgas Manipulation nicht die Ansprüche an ein ordnungsgemäßes Fahrzeug. Je nachdem, wie das Kraftfahrtbundesamt reagieren wird, ist weiter zu entscheiden. Wenn die Betriebserlaubnis widerrufen wird, dann liegt natürlich ein gravierender Mangel vor. Ansonsten möglicherweise nur ein minderschwerer. Das bleibt abzuwarten.

4. Schäden wegen möglicher Wertminderung?

Nicht ausgeschlossen ist, dass sämtliche Fahrzeuge, die jetzt auch der Rückrufaktion unterliegen werden, eine Wertminderung beinhalten, denn welcher Kunde möchte später noch ein solches Fahrzeug? Umgekehrt formuliert: Der spätere Käufer eines solchen Fahrzeuges wird sicher darauf pochen, einen geminderten Preis zu bekommen. Auch das hat hier der Hersteller zu verantworten und ist daher in Regress zu nehmen.

5. Fazit

Insgesamt ist vieles bei diesem Abgas Skandal noch im Fluss. In jedem Fall empfiehlt sich ein Anwaltsschreiben gegenüber Ihrem Vertragshändler oder Hersteller, um Ihre Rechte zu wahren. Dies sollte möglichst per Fax oder per Einschreiben zugestellt werden und die grundsätzliche Geltendmachung Ihrer Rechte enthalten.
Für Rücksprache stehe ich gerne zur Verfügung.

2021-01-15T12:20:41+01:00
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