Anwalt für Arbeitsrecht
Meine praktische Ausbildung habe ich bei einem Arbeitgeberverband der bundesweit tätig ist und einen bedeutenden Industriezweig vertreten hat, begonnen. Das Arbeitsrecht ist ein praktisches Recht und die Rechtsprechung dominiert. Daher ist die langjährige praktische Erfahrung in diesem Rechtsgebiet für fundierte Rechtsberatung unabdingbar.
Bei folgenden Themen kann ich Ihnen besonders behilflich sein:
Ein Arbeitsvertrag sollte schriftlich abgeschlossen werden. Ich kann einen Arbeitsvertrag schon vorab prüfen. Auch während des Arbeitsverhältnisses sollte man immer wieder den Arbeitsvertrag prüfen. Falls der Arbeitsvertrag beendet werden muss, sollte ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Auch ein Aufhebungsvertrag enthält versteckte Fallen. Auch ein Aufhebungsvertrag ist zu prüfen.
Im Gegensatz zum unbefristeten Arbeitsvertrag endet der befristete Arbeitsvertrag ohne Kündigung. Es gibt einige formale Voraussetzungen, die für einen befristeten Arbeitsvertrag erforderlich sind. Das kann ich für Sie prüfen.
Die Kündigung des Arbeitsvertrages geht nicht ohne Weiteres. Sie ist immer zu prüfen. Insbesondere eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrages ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Ich prüfe, ob eine Kündigungsschutzklage sinnvoll und erforderlich ist. Die Kündigung des Arbeitsvertrages kann mit meiner Hilfe in einem Aufhebungsvertrag umgesetzt werden, der zu Ihrem Vorteil gestaltet werden kann.
Die betriebsbedingte Kündigung hat viele formale Voraussetzungen. Diese kann ich für Sie prüfen. Insbesondere, ob Ihnen eine Abfindung zusteht, ob die Höhe der Abfindung angemessen ist oder ob verhandelt werden soll. Auch bei einer Betriebsschließung kann nicht ohne Weiteres gekündigt werden. Im Kleinbetrieb gibt es besondere Voraussetzungen. Die Formalien kann ich für Sie prüfen.
Bei gesundheitlichen Problemen kommt möglicherweise eine personenbedingte Kündigung in Betracht. Hier gibt es spezielle Voraussetzungen, insbesondere bei einer krankheitsbedingten Kündigung. Auch hier kann ich für Sie tätig sein.
Eine krankheitsbedingte Kündigung hat hohe Voraussetzungen. Es ist zu prüfen, ob ein betriebliches Eingliederungsmanagement erforderlich ist oder durchgeführt wurde. Die Dauer der Krankheit und die Absehbarkeit sind wichtige Punkte.
Eine fristlose Kündigung hat hohe Hürden. Im Normalfall bedarf es einer Abmahnung. Erst nach einer Abmahnung und einem weiteren Verstoß gleicher Art und Qualität, kann fristlos gekündigt werden. Die Voraussetzungen kann ich für Sie prüfen.
Im Einzelfall kann auch der Arbeitnehmer den Arbeitgeber abmahnen und dann kündigen, beispielsweise wenn das Gehalt nicht gezahlt wurde. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht kann dies überprüfen, ob die Voraussetzungen gegeben sind.
Bei weiteren Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer eine fristlose Kündigung aussprechen.
Eine Abmahnung wegen Krankheit ist normalerweise nicht möglich. Eine Abmahnung kann überprüft werden, ob sie erforderlich ist. Eine Abmahnung wegen Mobbing ist denkbar. Für eine verhaltensbedingte Kündigung ist eine Abmahnung Voraussetzung. Das kann ich für Sie prüfen.
Die außerordentliche Kündigung ist ein anderer Name für die fristlose Kündigung. Ich verweise auf die entsprechenden Ausführungen dort.
Ob während der Probezeit gekündigt werden kann, muss geprüft werden. Insbesondere nach Ablauf der Probezeit kann nicht mehr ohne Weiteres gekündigt werden. Die Frage der Länge der Probezeit ist ebenfalls zu überprüfen.
Mobbing am Arbeitsplatz ist ein verbreitetes Phänomen. Leider ist es nicht immer einfach, das nachzuweisen. Insbesondere, wenn wegen Mobbing am Arbeitsplatz eine Krankmeldung erfolgt. Man muss im Einzelfall die Mobbingsituation überprüfen, ggf. ein Mobbing-Tagebuch führen. Die Voraussetzungen kann ich für Sie klären.
Es gibt unter Umständen Probleme beim Gehalt und beim Bonus. Das muss anhand des Arbeitsvertrages überprüft werden. Wenn der Arbeitgeber nicht zahlt, kann er abgemahnt und auch das Arbeitsverhältnis gekündigt werden.
Das arbeitsgerichtliche Verfahren hat verschiedene Voraussetzungen, die nur der Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen und durchführen kann. Es gibt eine Kündigungsschutzklage, eine Klage wegen Abmahnungsentfernung, eine Klage wegen Gehaltszahlung und wegen anderer arbeitsrechtlicher Forderungen. Im Einzelfall können die Sachen verbunden werden. Es gibt Formen und Fristen zu beachten, die ich für Sie alle beachten und überprüfen kann.
Besondere Voraussetzungen gibt es für ein Arbeitsverhältnis in Teilzeit oder bei Befristung. Auch bei der Teilzeit sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten, die ich für Sie prüfen kann.
Sie haben in Ihrem Arbeitsverhältnis Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Die Qualität und Güte ist wichtig für Ihr weiteres berufliches Leben. Das kann ich für Sie überprüfen, ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Ein Arbeitszeugnis enthält oft versteckte Klauseln, die ich für Sie aufdecken kann.
Oftmals endet ein Kündigungsschutzverfahren mit einer Abfindung. Dann kann vor Gericht ein Aufhebungsvertrag geschlossen werden. Die Höhe der Abfindung kann ich für Sie überprüfen. Aber auch ohne Gerichtsverfahren kann ich für Sie die Verhandlungen von Abfindungen mit dem Arbeitsgeber führen.
Die Arbeit im Homeoffice wird immer verbreiteter. Hier gibt es verschiedene Voraussetzungen und arbeitsrechtliche Grundlagen zu überprüfen.
Das Arbeitsrecht ist sehr vielfältig. Ich kann ein Wettbewerbsverbot überprüfen oder Ansprüche aus einem Wettbewerbsverbot für Sie durchsetzen. Falls Sie eine Vertragsstrafe zahlen müssen, kann ich prüfen, ob dies überhaupt erforderlich ist. Falls Sie Geschäftsführer sind, kann ich den Geschäftsführervertrag überprüfen. Ich kann auch einen allgemeinen Dienstvertrag überprüfen.
Auch falls Ihre arbeitsrechtliche Frage hier in den Stichworten nicht auftaucht, sprechen Sie mich an, rufen Sie mich an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Wir finden bestimmt eine gemeinsame, für Sie zufriedenstellende, optimale Lösung.